Vertragsklauseln: Erstellen Sie ein rechtssicheres Angebot

  • 23. Dezember 2023

Für den Fall, dass der Kunde Ihnen den Auftrag so erteilt wie angeboten, sollten Sie sicherstellen, dass sich das Angebot nicht zu Ihren Ungunsten auslegen lässt.

Die wichtigsten Vertragsklauseln für ein professionelles Angebot

Angebotserstellung: So sind Sie auf der rechtlich sicheren Seite

Damit Sie hinterher keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie diese wichtigen Klauseln in Ihr Angebot aufnehmen:

1. Vertragsklausel: Die „Befristung“

„Befristung” lautet eine der wichtigsten Regelungen, die Sie treffen müssen. 

Denn: Nur dadurch können Sie verhindern, dass ein Kunde noch auf einer Lieferung oder Leistung zum genannten Preis besteht, obwohl zwischenzeitlich bereits einige Monate oder gar Jahre vergangen sind.

Übrigens: Üblich ist die Befristung auf vier bis sechs Wochen, je nach Branche kann das auch mehr oder weniger lang sein.

Musterformulierungen zur Befristung:

  • „An dieses Angebot halte ich mich bis zum … gebunden.“
  • „Dieses Angebot ist bis zum … gültig.“

2. Vertragsklausel: Die Zahlungsmodalitäten

  • Sie verlangen eine Anzahlung, bevor Sie tätig werden?
  • Sie möchten Abschläge für einzelne Teilabschnitte Ihrer Leistung berechnen?
  • Sie gewähren Skonto bei Sofortzahlung? 

Bedenken Sie: Auch das gehört auf jeden Fall in ein professionelles Angebot, damit der Kunde weiß, woran er ist.

Musterformulierungen für Vorauszahlung/ Vorkasse:

  • „Wir bitten Sie um Vorkasse. Bei Zahlungseingang auf unserem Konto liefern wir die bestellten Artikel sofort an Sie aus.“
  • „Zahlungsart: Vorkasse. Nach Gutschrift des Rechnungsbetrags auf unserem Konto führen wir den Auftrag unverzüglich für Sie aus.“

Musterformulierung Anzahlung:

  • „10 Prozent des Preises werden als Anzahlung bei Erteilung des Auftrags fällig.“

Musterformulierung Abschlagszahlungen:

  • „Die einzelnen Teilleistungen werden in Form von Abschlagszahlungen abgerechnet.“

Musterformulierung Skonto:

  • „Wir liefern auf Rechnung. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 3 Prozent Skonto.“

3. Die Freistellungsklauseln

Freistellungsklauseln sollten Sie nur verwenden, wenn Sie die angebotene Lieferung oder die genannten Preise nicht in jedem Fall garantieren können.

Dann stellen Sie Ihr Angebot unter einen dieser Vorbehalte:

  • Situation: Sie wissen nicht, ob Sie die angebotene Ware in ausreichender Menge liefern können.
  • Freistellungsklausel: „Nur solange der Vorrat reicht.“
  • Situation: Sie wollen eine kommende Preiserhöhung gegebenenfalls an den Kunden weitergeben.
  • Freistellungsklausel: „Preisänderungen vorbehalten.” oder „Alle Preise sind freibleibend.”

4. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen 

Der Hinweis auf allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gehört ebenfalls in ein professionelles Angebot.

Denn: Nur wenn der Kunde sie spätestens bei Vertragsschluss bekommt, haben Sie überhaupt die Chance, sie rechtlich bindend in den Vertrag einzubeziehen.

So verweisen Sie auf Ihre AGBs:

Musterformulierungen der AGBs in Angeboten

  • „Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die wir diesem Angebot beilegen.“
  • „Grundlage sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung vom …, die diesem Angebot beigefügt sind.“
  • „Beachten Sie bitte auch unsere AGBs auf der Rückseite dieses Briefbogens, die bei Vertragsschluss gelten.“

Quelle: wirtschaftswissen.de

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